Privatpiloten Lizenz (Aeroplane) nach JAR-FCL
Die Privatpiloten Lizenz gibt es für Tragflächen (Aeroplane) und Hubschrauber (Hover)-betriebene Luftfahrzeuge. Unterschieden wird demnach zwischen PPL-A und PPL-H.
Die Airborne Pilotenausbildung beschränkt sich bei allen Ausbildungen auf flächengetragene Luftfahrzeuge.
- Unterricht
• Lehrgang Funksprechzeugnis
• 70-80 Stunden theoretischer Unterricht
• 45 Flugstunden, davon 10 Solostunden
- Ausbildungszeit
Nach Bestehen der theoretischen Prüfung haben Sie 24 Monate (also jede Menge Zeit), um die praktische Ausbildung abzulegen. Die theoretische Ausbildung findet in unseren Schulungsräumen in der Woche abends und am Wochenende tagsüber statt. Das Kursprogramm wiederholt sich, so dass versäumte Themen leicht im nächsten Zyklus nachgeholt werden können.
Die praktische Flugausbildung findet nach Absprache statt. Ihr Fluglehrer steht Ihnen in der Woche und auch am Wochenende zur Verfügung.
- Prüfungen
Die theoretische und die praktische Prüfung werden vor der Luftfahrtbehörde Hamburg abgelegt. Die Theorieprüfung ist ein Multiple Choice Verfahren. Die praktische Prüfung wird mit einem Flugprüfer in Ihrem Schulflugzeug geflogen.
- Gültigkeit
In die Lizenz wird die Berechtigung für einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge bis max. 5700 kg Abfluggewicht nach VFR (Sichtflugregeln) eingetragen, da auf Flugzeugen dieser Klasse geschult wurde. Für andere Flugzeugmuster, z.B. Zweimotorige, bis max. 5700 kg Abfluggewicht, kann die jeweilige Musterberechtigung erworben werden.
Die Klassen- oder Musterberechtigung ist jeweils 2 Jahre gültig und für die Verlängerung genügt der Nachweis von 12 Flugstunden innerhalb der letzten 12 Monate, davon 1 Flugstunde mit Fluglehrer sowie ein gültiges fliegerärztliches Attest der Klasse II.
Die Ausbildung beinhaltet kontrollierten Sichtflug (CVFR).
Lizenz ist grundsätzlich weltweit gültig, d.h. in allen ICAO-Staaten. In Überseeischen Ländern muss ggf. geprüft werden, ob Anerkennungen / Umschreibungen oder Nachprüfungen / Einweisungen erforderlich sind.
- Gültigkeitsdauer
Lizenz ist 5 Jahre gültig, kann aber danach problemlos verlängert werden, wenn die erwähnte Klassen- oder Musterberechtigung gültig ist.
Die Klassen- oder Musterberechtigung ist jeweils 2 Jahre gültig und für die Verlängerung genügt der Nachweis von 12 Flugstunden innerhalb der letzten 12 Monate, davon 1 Flugstunde mit Fluglehrer sowie ein gültiges fliegerärztliches Attest der Klasse II.

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